Was gilt bei Fixterminen oder verbindlichen Lieferterminen?

Ein Fixtermin im rechtlichen Sinne liegt nur dann vor, wenn dieser bei der Auftragserteilung ausdrücklich und schriftlich als solcher vereinbart und von foxxdiscount ebenso schriftlich bestätigt wurde.

Ein bloßes Wunschdatum oder eine terminliche Angabe in einer Bestellung, E-Mail oder sonstigen Mitteilung stellt keinen rechtsverbindlichen Fixtermin dar. Ebenso gelten nachträglich genannte oder geänderte Liefertermine, die nach Auftragserteilung oder während des Produktions- bzw. Lieferprozesses mitgeteilt werden, nicht als Fixtermine im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder vergleichbarer Vorschriften.

Fixtermine bedürfen daher zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch foxxdiscount. Ohne eine solche Bestätigung bleibt die Lieferzeit unverbindlich, selbst wenn im Bestellvorgang oder in Begleitkorrespondenz ein Datum genannt wurde.

Telefonische Zusagen, Chatnachrichten oder mündliche Absprachen entfalten keine rechtliche Bindung hinsichtlich eines Fixtermins. Maßgeblich ist ausschließlich eine schriftliche Vereinbarung mit Gegenzeichnung durch foxxdiscount.

Bei allen anderen Lieferterminen handelt es sich um voraussichtliche Lieferzeiten, die unter dem Vorbehalt üblicher Produktions- und Versandtoleranzen stehen. Betriebsbedingte Verzögerungen, Verzögerungen durch Vorlieferanten, Transportunternehmen oder höhere Gewalt berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Vertragsrücktritt, sofern kein ausdrücklich bestätigter Fixtermin vorliegt.

Rechtlicher Hinweis:
Ein als Fixtermin bestätigter Liefertermin verpflichtet beide Vertragsparteien zur Einhaltung der vereinbarten Frist. Sollte die Einhaltung aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Materialengpässe, Zollverzögerungen, Lieferverzug von Herstellern) objektiv unmöglich werden, findet § 275 BGB (Unmöglichkeit) Anwendung. In diesem Fall entfällt die Lieferverpflichtung, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können.

Wir empfehlen, Fixtermine bereits bei der Angebotsanfrage oder Bestellung deutlich zu kennzeichnen, damit wir deren Machbarkeit prüfen und gegebenenfalls verbindlich bestätigen können. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Terminplanung rechtlich und organisatorisch abgesichert ist.

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