Nein, eine Reklamation der gesamten Lieferung aufgrund von subjektivem Nichtgefallen – etwa hinsichtlich Material, Haptik, Farbe oder Verarbeitung – ist rechtlich nicht zulässig, sofern die Ware der vereinbarten Spezifikation entspricht. Im B2B-Geschäft gilt das Kaufrecht des Handelsgesetzbuches (§§ 377 ff. HGB in Verbindung mit § 434 BGB). Danach liegt ein Sachmangel nur dann vor, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit oder den objektiven Anforderungen abweicht.
Eine Reklamation, die auf rein subjektiven Empfindungen oder Erwartungen beruht – beispielsweise weil das Material anders wirkt als auf dem Bildschirm, die Oberfläche anders glänzt oder die Haptik nicht gefällt – stellt keinen rechtlichen Mangel dar. In solchen Fällen gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und ist von der Rückgabe oder Gutschrift ausgeschlossen.
Um Missverständnisse und spätere Unzufriedenheit zu vermeiden, empfehlen und erwarten wir, dass vor einer verbindlichen Bestellung ein unbedrucktes Originalmuster des gewünschten Artikels angefordert wird. Dieses Muster dient der Begutachtung von Material, Verarbeitung, Farbe, Haptik, Format und Funktion durch den Kunden. Die Musterbestellung ermöglicht es, die Eigenschaften und die Qualität des Produktes vorab realistisch einzuschätzen und eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf unbedruckte Muster. Bedruckte oder veredelte Ware unterliegt gesonderten Reklamationsbedingungen, die im jeweiligen Freigabe- und Produktionsprozess geregelt sind. Durch die Druckfreigabe bestätigt der Kunde ausdrücklich die Kenntnis und Akzeptanz des Druckbildes sowie aller relevanten Eigenschaften.
Wird kein Muster geordert, erfolgt die Bestellung auf Risiko des Käufers hinsichtlich der optischen und haptischen Wahrnehmung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er auf Grundlage der Produktbeschreibung, Abbildungen und technischen Daten eine bewusste Kaufentscheidung getroffen hat. Ein späteres Abweichen vom subjektiven Geschmack oder eine Enttäuschung über Materialeigenschaften begründen keinen Gewährleistungsanspruch im Sinne des § 434 BGB.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Reklamationen, die sich auf persönliches Empfinden oder optische Vorstellungen beziehen, nicht als Mangelanerkennung gewertet werden können. Eine rechtlich zulässige Reklamation ist nur dann gegeben, wenn die Ware objektiv fehlerhaft ist oder von der freigegebenen Musterqualität beziehungsweise der verbindlichen Druckvorschau abweicht.
Diese Regelung dient der Rechtssicherheit, der Transparenz im Bestellprozess und einer fairen Abwicklung zwischen beiden Vertragsparteien. Durch die Möglichkeit der Musterbestellung können Missverständnisse im Vorfeld ausgeschlossen und Produkterwartungen realistisch abgeglichen werden.
Muster- und Qualitätsprüfung
Wir empfehlen, vor jeder größeren Bestellung ein unbedrucktes Originalmuster anzufordern, um Material, Farbe und Qualität zu prüfen.
Für Fragen oder Musteranforderungen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: [email protected]