Im B2B-Bereich ist es üblich, Waren an eine andere Adresse liefern zu lassen – etwa an eine Filiale, ein Lager, eine Messe oder direkt an den Kunden. Dennoch sollte man wissen, dass abweichende Lieferadressen juristisch und organisatorisch nicht unproblematisch sind. Sie können zu Missverständnissen, Haftungsfragen und steuerlichen Risiken führen, wenn sie nicht korrekt angegeben und bestätigt werden.
Rechtlicher Hintergrund:
Gemäß § 447 BGB (Versendungskauf) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Das bedeutet: Der Käufer trägt das Risiko ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware unser Haus verlässt – selbst dann, wenn die Lieferung an eine Drittfirma, Agentur oder einen Endkunden erfolgen soll.
Wird eine andere Lieferadresse angegeben, die nicht eindeutig dem Käufer zuzuordnen ist, entstehen folgende Probleme:
- Unklarer Gefahrübergang: Wenn die Ware an eine dritte Person geliefert wird, ist rechtlich nicht eindeutig feststellbar, wann und an wen die Gefahr übergeht. Das kann im Schadensfall (z. B. Transportschaden, Verlust, Verwechslung) zu Streitigkeiten führen.
- Nachweisproblematik: Bei Lieferung an Dritte ist die Empfangsbestätigung häufig nicht durch einen legitimierten Mitarbeiter des Käufers erfolgt. Damit fehlt ein eindeutiger Warenerhaltbeweis, der für Reklamationen oder Garantiefälle relevant sein kann.
- Steuerliche Risiken: Stimmen Rechnungs- und Lieferadresse nicht überein, kann das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug verweigern, da die Lieferung steuerlich nicht eindeutig dem Rechnungsempfänger zugeordnet werden kann.
- Vertragliche Verantwortung: Der Kaufvertrag besteht ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem Käufer. Dritte, an die geliefert wird, sind nicht Vertragspartner. Kommt es zu Unstimmigkeiten oder Verlusten, bleibt der Käufer dennoch zur Zahlung verpflichtet.
- Datenschutz & Neutralität: Bei Lieferung an Dritte dürfen aus Datenschutzgründen keine internen Dokumente (z. B. Rechnungen, Preislisten oder Lieferscheine mit Lieferantenkennung) beigelegt werden. Der neutrale Versand muss ausdrücklich gewünscht und schriftlich bestätigt werden.
Empfehlung für eine rechtssichere Abwicklung:
- Geben Sie jede abweichende Lieferadresse schriftlich, vollständig und eindeutig an – mit Ansprechpartner, Telefonnummer und exakter Firmenbezeichnung.
- Bestätigen Sie, dass die Lieferung auf Ihre Rechnung und Gefahr an diese Adresse erfolgen darf. Nur so ist der Versand rechtlich korrekt dokumentiert.
- Verlangen Sie bei sensiblen oder wertvollen Sendungen einen Zustellnachweis oder eine Empfangsbestätigung der dritten Partei.
- Prüfen Sie bei neutralem Versand, ob keine Absenderinformationen oder internen Belege beigelegt werden sollen.
Mit diesen Vorkehrungen vermeiden Sie Missverständnisse, Transportrisiken und steuerliche Probleme. Unser Ziel ist, dass Ihre Lieferung sicher, pünktlich und rechtssicher ankommt – unabhängig davon, wohin sie geht.
Service-Hinweis:
Wenn Sie eine abweichende Lieferadresse oder einen neutralen Versand wünschen, informieren Sie uns bitte vor der Bestellung. Unser Service-Team prüft die Angaben auf Plausibilität und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung.
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