Unsere Artikel sind ausdrücklich als Werbeartikel, Aktionsware oder für den Gebrauch als Werbegeschenk konzipiert. Sie sind nicht für den professionellen Dauereinsatz in gewerblichen oder industriellen Umgebungen bestimmt – etwa in der Gastronomie, Hotellerie, Produktion, im medizinischen Bereich oder in Werkstätten –, sofern dies nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung vermerkt ist.
Was bedeutet „nicht für den professionellen Dauereinsatz geeignet“ konkret?
Produkte, die nicht für den gewerblichen und hochfrequenten Dauereinsatz ausgelegt sind, erfüllen weder die Anforderungen an Langlebigkeit noch an Materialfestigkeit oder Verarbeitung, wie sie im täglichen Gebrauch unter hoher Belastung nötig wären. Beispielhafte Anwendungen, die nicht vom vorgesehenen Verwendungszweck gedeckt sind:
- Der tägliche Einsatz von Pfeffermühlen oder Küchenutensilien auf Restauranttischen.
- Die Verwendung von Werkzeugsets im professionellen Handwerk.
- Der Gebrauch von Tassen oder Gläsern in einer Großküche oder Kantine mit Spülmaschinenbetrieb.
Welche rechtlichen Folgen hat eine zweckwidrige Nutzung?
Eine Nutzung über den vorgesehenen Werbezweck hinaus erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Schäden, Mängel oder Verschleißerscheinungen, die durch zweckwidrige, übermäßige oder unsachgemäße Nutzung entstehen, stellen keinen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar. Ein Gewährleistungsanspruch besteht in solchen Fällen nicht.
Wer trägt die Verantwortung bei Nutzung außerhalb des vorgesehenen Einsatzzwecks?
Der Käufer ist allein verantwortlich dafür zu prüfen, ob ein Artikel für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Produkte im Rahmen gewerblicher Prozesse oder zur Betriebsausstattung eingesetzt werden sollen. Ohne ausdrückliche Eignungsangabe durch uns gilt der Artikel als nicht geeignet für solche Anwendungen.
Was gilt bei Reklamationen aufgrund von Verschleiß oder Defekten im Profieinsatz?
Reklamationen, die auf eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Werbezwecks zurückzuführen sind – z. B. Materialermüdung, Funktionsverlust, Bruch oder vorzeitiger Verschleiß durch Dauergebrauch –, werden nicht als Gewährleistungsfall anerkannt. Auch eine Rücknahme oder Ersatzlieferung erfolgt in solchen Fällen nicht, es sei denn, es liegt ein gesetzlich zwingender Haftungsfall vor (z. B. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Produkthaftung).
Wie erkenne ich, ob ein Produkt für den professionellen Einsatz geeignet ist?
Eine Eignung für den professionellen Einsatz ist nur dann gegeben, wenn dies in der Produktbeschreibung ausdrücklich vermerkt ist, z. B. mit Hinweisen wie „geeignet für den gewerblichen Einsatz“ oder „spülmaschinenfest (Gastro-Norm)“. Fehlt ein solcher Hinweis, ist davon auszugehen, dass der Artikel nicht für den professionellen Gebrauch vorgesehen ist.
Welche Pflichten habe ich als Käufer vor dem gewerblichen Einsatz?
Vor einer gewerblichen oder dauerhaften Nutzung ist der Käufer verpflichtet, eigenständig zu prüfen, ob der betreffende Artikel für den geplanten Einsatzzweck technisch und qualitativ geeignet ist. Bei Zweifeln sollte vor dem Einsatz eine Rückfrage an unseren Kundenservice erfolgen. Die unterlassene Prüfung entbindet nicht von der Haftung bei Zweckverfehlung.
Kann ich Produkte zurückgeben, wenn sie für meinen gewerblichen Einsatz nicht geeignet waren?
Im B2B-Bereich besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Rückgabe oder Gutschrift aufgrund ungeeigneter Verwendung ist nur möglich, wenn ein Fehler unsererseits vorliegt, z. B. durch eine irreführende Produktbeschreibung. Ansonsten gilt: Die Verwendung außerhalb des Werbeartikel-Zwecks liegt in Ihrer Verantwortung.